Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

  • Wann sollte ich ins Theater gehen?

    Bei telefonischen Reservierungen müssen Ihre Tickets, sofern nicht anders angegeben, am Veranstaltungstag vor Ort bezahlt werden und sind bis 20 Minuten vor Vorstellungsbeginn reserviert (außer während des Festivals von Avignon, hier gelten besondere Bedingungen). Danach kann Ihnen der Einlass verweigert und Ihre Tickets zum Verkauf freigegeben werden.


    Mit dem Kauf einer festen Eintrittskarte ist Ihnen der Zutritt zum Theater bis zum Vorstellungsbeginn garantiert. Spätankömmlinge werden in der Regel eingelassen, außer auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters und der Künstler.


  • Ist Drucken Pflicht?

    Nein. Es genügt in der Regel, es einfach auf Ihrem Smartphone vorzuzeigen.

    Das Ausdrucken dient Ihrer Sicherheit. Im Falle eines Computer- oder Netzwerkausfalls oder einer Fehlfunktion Ihres Telefons bleibt Ihr Kaufbeleg (Ticket/Quittung/Kaufbeleg) der einzige Nachweis für Ihren Zutritt zur Veranstaltung.

    Wir empfehlen Ihnen daher, gemäß den Anweisungen des Händlers zu drucken, um auf Nummer sicher zu gehen und den Zugriff zu gewährleisten.

  • Bieten Sie Geschenkgutscheine oder Eintrittskarten an?

    Ja.

    Sie können an der Abendkasse einen Pass für 35 € erwerben, der für vier Vorstellungen Ihrer Wahl gültig ist. Sie können ihn nach Belieben nutzen, um vier verschiedene Vorstellungen zu besuchen oder dieselbe Vorstellung bis zu viermal zu sehen.

    Dieser Pass ist zeitlich unbegrenzt gültig, aber personengebunden.

    Im Falle eines Verlusts kontaktieren Sie uns bitte. Halten Sie eine Liste der bereits besuchten Vorstellungen bereit, damit wir Ihnen den Zutritt zum Veranstaltungsort ermöglichen können.

    Bitte beachten Sie, dass ein Pass keinen bevorzugten Einlass gewährt. Da wir Ihre Wünsche bezüglich Shows und Aufführungen möglicherweise nicht im Voraus kennen, müssen Sie Ihren Besuch telefonisch anmelden, um uns darüber zu informieren und Ihren Einlass je nach Verfügbarkeit der Plätze zu bestätigen.


  • Wie lauten Ihre Stornierungsbedingungen?

    Gemäß Artikel L 121-20-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes besteht für Eintrittskarten kein Widerrufsrecht. Alle Bestellungen sind daher verbindlich und endgültig, außer im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Produzenten oder Veranstalter.


    Bedingungen im Zusammenhang mit COVID-19:

     

    Ab dem 24. Januar 2022 gilt der „Impfpass“ für Personen ab 16 Jahren.

    Der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Orten ist für Personen ab 16 Jahren verpflichtend.

    Für Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren ist der Zutritt zur Show weiterhin an die Vorlage eines Gesundheitsausweises gebunden.


    Was ist ein „Impfpass“?

    Der „Impfpass“ besteht aus der Vorlage eines dieser drei Nachweise:


    Impfbescheinigung (vollständiger Impfplan, einschließlich Auffrischungsimpfung innerhalb der vorgegebenen Frist für impfberechtigte Personen ab 18 Jahren und 1 Monat)

    Wiederherstellungsbescheinigung, die älter als 11 Tage und jünger als sechs Monate ist;

    Bescheinigung über die Kontraindikation für die Impfung.

    Eine Ausnahme, die die Verwendung eines negativen Testzertifikats erlaubt, das weniger als 24 Stunden alt ist, im Rahmen des „Impfpasses“, ist bis zum 15. Februar für Personen möglich, die bis dahin ihre erste Impfdosis erhalten haben und auf ihre zweite Dosis warten.


    Wo wird es benötigt?

    Der Impfpass ersetzt den „Gesundheitspass“. Er gilt für alle Veranstaltungsorte, die Freizeit- und Kulturaktivitäten anbieten.


    Was müssen Personen unter 16 Jahren vorlegen?

    Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren müssen weiterhin einen Gesundheitsausweis vorlegen.

    Kinder bis einschließlich 11 Jahre sind von der Gesundheitsausweispflicht für den Zugang zu Freizeiteinrichtungen und Shows befreit.

     

    Um den „Gesundheitspass“ zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Impfnachweis erforderlich: Sie müssen seit mehr als 7 Tagen vollständig geimpft sein. Wenn Sie mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson/Janssen geimpft wurden, müssen Sie 28 Tage warten.

    • Entweder ein negatives Ergebnis eines Covid-19-Screeningtests: PCR- oder Antigentest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    • Oder eine Bescheinigung, die Ihre Genesung von Covid-19 bestätigt. Ihre Genesung muss seit mehr als 11 Tagen abgeschlossen sein. Die Bescheinigung ist ab dem Tag des Erhalts des Testergebnisses 6 Monate lang gültig.


    Bitte beachten Sie:


    Selbsttests führen nicht zur Ausstellung eines zertifizierten Nachweises und gelten nicht als gesundheitsbezogener Nachweis.


    Möglicherweise werden Sie aufgefordert, einen Identitätsnachweis vorzulegen, um zu überprüfen, ob dieser mit den Angaben auf dem „Gesundheitspass oder Impfpass“ übereinstimmt, d. h. mit Namen, Nachnamen und Geburtsdatum.


    Ist die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses obligatorisch?

    Wenn der Zutritt zu der Veranstaltung, für die Sie eine Eintrittskarte besitzen, gemäß Artikel 1 des Gesetzes Nr. 2021-689 vom 31. Mai 2021 über die Bewältigung der Gesundheitskrise und des Dekrets Nr. 2021-699 vom 1. Juni 2021 über die allgemeinen Maßnahmen zur Bewältigung der Gesundheitskrise, geändert durch das Dekret Nr. 2021-724 vom 7. Juni 2021 (Artikel 2-1 ff. und Artikel 47-1), von der Kontrolle Ihres „Gesundheitspasses“ abhängt, dann unterliegt der Zutritt zur Veranstaltung der Kontrolle eines der in den Artikeln 2-2 und 2-3 des Dekrets Nr. 2021-699 genannten Nachweisdokumente, die einen für das „Gesundheitspass“-System gültigen QR-Code generieren.

    Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Gültigkeit Ihres Nachweisdokuments am Tag der Veranstaltung sicherzustellen und gegebenenfalls einen anderen zulässigen Nachweis zu verwenden.

    Der Zutritt zur Veranstaltung wird allen Ticketinhabern verweigert, die keinen gültigen Kaufnachweis vorlegen können.

    Der Ticketkäufer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, wenn ihm der Zutritt aufgrund von Ungültigkeit oder Nichtvorlage eines gültigen Nachweises aus irgendeinem Grund verweigert wird.

     

    Wie kann ich herausfinden, ob die von mir gebuchte Veranstaltung durch den Impfpass/Gesundheitsausweis abgedeckt ist?

    Für den Zutritt zu allen Kulturstätten ist für Zuschauer ab 12 Jahren ein Ausweis erforderlich.


    Soll ich eine Maske mitbringen?

    Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht, auch wenn für die Veranstaltung Gesundheits- und Impfnachweise erforderlich sind.


  • Impfpass?

    Die Theaterleitung hat das Gesetz zur Einführung des Impfpasses zur Kenntnis genommen und teilt ihren geschätzten Kunden mit, dass sie die Umsetzung dieser Vorschrift im Kampf gegen Covid-19 strikt befolgen wird.

     

    Daher liegt es allein in der Verantwortung der Ticketinhaber bzw. derjenigen, die den Kauf von Tickets planen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Zugang zum Theater zu erhalten und die Vorstellung zu besuchen. 


    Tickets werden im Falle der Ungültigkeit des Ausweises oder der Unfähigkeit, diesen vorzulegen, weder erstattet noch umgetauscht.


    Diese Maßnahme ist zwingend und es können keine Ausnahmen gemacht werden.

     

    Ab dem 24. Januar ist der Impfpass für alle Personen ab 16 Jahren erforderlich. Eine Ausnahme gilt bis zum 15. Februar für diejenigen, die bis dahin ihre erste Impfdosis erhalten haben und auf ihre zweite Dosis warten, sofern sie ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist

    Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren haben Zutritt zur Show, wenn sie einen Gesundheitsausweis vorlegen, der einen PCR- oder Antigentest bestätigt, der nicht älter als 24 Stunden ist.


    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Regierung: 


    https://www.gouvernement.fr/le-pass-vaccinal-mode-d-emploi


  • Warum variieren Ihre Preise je nach Händler?

    Die auf unserer Website angegebenen Preise sind die durchschnittlichen Preise, die üblicherweise beobachtet werden und vor Ort gelten.

    Die von einigen Partnern angebotenen Aktionen resultieren meist aus sogenannten „Flash-Sales“ oder einmaligen Werbeaktionen.

    Unter keinen Umständen kann ein von einem Netzwerk online angebotener Vorzugspreis an der Ticketkasse gelten.

    Wenn Sie online eine Werbeaktion sehen, raten wir Ihnen, diese unverzüglich zu nutzen.

    Je nach angezeigten Preisen können netzwerk- und verkaufsstellenspezifische Mietgebühren anfallen. Diese Gebühren vergüten die erbrachten Leistungen. Wir legen diese Gebühren nicht fest und haben daher keinen Einfluss darauf.