Bei telefonischer Reservierung und sofern nicht anders angegeben, müssen Ihre Plätze am Tag der Veranstaltung vor Ort bezahlt und bis zu 20 Minuten vor Beginn der Sitzung reserviert werden (ausgenommen Festival in Avignon, Sonderkonditionen). Nach Ablauf dieser Frist kann Ihnen der Zutritt verweigert und die Plätze wieder zum Verkauf angeboten werden.
Im Falle eines festen und endgültigen Platzkaufs ist Ihnen der Zugang zum Raum bis zum Beginn der Sitzung garantiert. Im Allgemeinen werden Nachzügler akzeptiert, außer auf ausdrücklichen Wunsch des Produzenten und der Künstler.
NEIN. Die einfache Präsentation auf Ihrem Smartphone reicht in der Regel aus.
Drucken bedeutet Sicherheit für Sie. Im Falle eines Computer- oder Netzwerkausfalls oder Ihres Telefons bleibt Ihr Kaufbeleg (Ticket/Voucher/Ticket) der einzige Nachweis für den Zugang zur Show.
Wir empfehlen Ihnen daher, gemäß den Anweisungen des Wiederverkäufers zu drucken, um Ihnen Sicherheit zu geben und den Zugriff zu gewährleisten.
Ja.
Sie können an der Abendkasse einen Pass für 35 € kaufen, der für 4 Vorstellungen Ihrer Wahl gültig ist. Sie können es nach Belieben verwenden, um 4 verschiedene Sendungen zu sehen oder um bis zu 4 Mal dieselbe Sendung zu sehen.
Dieser Pass hat keine zeitliche Begrenzung, sondern ist personengebunden.
Im Falle eines Verlustes nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich über die Anzahl der bereits gesehenen Vorstellungen. Wir können Sie dann im Theater aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines Passes keinen vorrangigen Zugang gewährt. Sie wissen zwar nicht unbedingt im Voraus, welche Vorstellungen und Sitzungen Sie wählen, müssen aber dennoch eine telefonische Buchung vornehmen, um uns über Ihren Besuch zu informieren und den Zugang entsprechend der Anzahl der noch verfügbaren Plätze im Saal zu validieren.
Gemäß Artikel L 121-20-4 des Verbraucherschutzgesetzes besteht für Eintrittskarten kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung ist daher verbindlich und endgültig, es sei denn, die Show wird vom Produzenten oder Veranstalter abgesagt.
Bedingungen im Zusammenhang mit COVID-19:
Ab dem 24. Januar 2022 tritt der „Impfpass“ für Personen ab 16 Jahren in Kraft.
Der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Plätzen ist für Personen ab 16 Jahren verpflichtend.
Für Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren ist der Eintritt zur Messe weiterhin an die Vorlage eines Gesundheitspasses gebunden.
Was ist der „Impfpass“?
Der „Impfpass“ besteht aus der Vorlage eines dieser drei Nachweise:
Impfbescheinigung (vollständiger Impfplan, Auffrischungsdosis innerhalb der Frist für berechtigte Personen im Alter von 18 Jahren und ab 1 Monat enthalten)
Genesungsbescheinigung von mehr als 11 Tagen und weniger als sechs Monaten;
Bescheinigung über die Kontraindikation einer Impfung.
Eine Ausnahmeregelung, die die Verwendung eines negativen Testnachweises von weniger als 24 Stunden als Teil des „Impfpasses“ erlaubt, ist bis zum 15. Februar für Personen möglich, die bis dahin ihre erste Impfdosis erhalten haben, während sie auf ihre zweite Dosis warten.
Wo wird es benötigt?
Der Impfpass ersetzt den „Gesundheitspass“. Sie gilt für alle Orte, an denen Freizeit- und Kulturaktivitäten stattfinden.
Was müssen unter 16-Jährige vorlegen?
Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren legen weiterhin einen Gesundheitspass vor.
Kinder bis 11 Jahre sind von der Pflicht zum Gesundheitspass für den Zutritt zu Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen befreit.
Um Anspruch auf den „Gesundheitspass“ zu haben, müssen Sie:
• Oder einen Nachweis, dass Sie geimpft sind: Sie müssen seit mehr als 7 Tagen vollständig geimpft sein. Wenn Sie mit dem Johnson & Johnson/Janssen-Impfstoff geimpft wurden, müssen Sie 28 Tage warten.
• Entweder ein negatives Ergebnis eines Covid-19-Screeningtests: PCR- oder Antigentest. Der Test muss weniger als 24 Stunden alt sein.
• Oder eine Bescheinigung, die belegt, dass Sie von Covid-19 geheilt sind. Sie müssen seit mehr als 11 Tagen geheilt sein. Das Zertifikat ist 6 Monate ab Erhalt des Testergebnisses gültig.
Nämlich:
Selbsttests führen nicht zur Ausstellung eines zertifizierten Nachweises und gelten nicht als Gesundheitsnachweis.
Möglicherweise werden Sie aufgefordert, einen Identitätsnachweis vorzulegen, um zu überprüfen, ob dieser mit der auf dem „Gesundheitspass oder Impfpass“ angegebenen Identität übereinstimmt, d. h. Nachnamen, Vornamen und Geburtsdatum.
Ist die Vorlage eines Gesundheitsnachweises Pflicht?
Wenn der Zugang zu der Show, für die Sie eine Eintrittskarte besitzen, der Kontrolle Ihres „Gesundheitspasses“ unterliegt, gemäß Artikel 1 des Gesetzes Nr. 2021-689 vom 31. Mai 2021 über die Bewältigung des Endes der Gesundheitskrise Dekret Nr. 2021-699 vom 1. Juni 2021, das die allgemeinen Maßnahmen vorschreibt, die zur Bewältigung der Gesundheitskrise erforderlich sind, geändert durch Dekret Nr. 2021-724 vom 7. Juni 2021 (Artikel 2-1 ff. und Artikel 47). 1), dann ist der Zugang zur Show von der Überprüfung eines der in den Artikeln 2-2 und 2-3 des Dekrets Nr. 2021-699 genannten Belege zur Erstellung eines QR-Codes abhängig, der für das „Gesundheitspass“-System geeignet ist.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Gültigkeit Ihres Nachweises am Tag der Ausstellung sicherzustellen und gegebenenfalls ein anderes geeignetes Nachweismittel zu verwenden.
Ticketinhabern wird der Zutritt zur Show verweigert, wenn sie keinen gültigen Nachweis vorlegen können.
Im Falle einer Verweigerung des Zutritts wegen Nichtgültigkeit oder Nichtvorlage eines gültigen Nachweises, aus welchem Grund auch immer, kann der Käufer des Tickets keine Rückerstattung für sein Ticket erhalten.
Woher weiß ich, ob die von mir gebuchte Veranstaltung durch den Impf-/Gesundheitspass abgedeckt ist?
Für den Zutritt zu allen Kulturstätten ist der Pass für Zuschauer ab 12 Jahren erforderlich.
Soll ich eine Maske mitbringen?
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht, auch wenn die Veranstaltung der Gesundheitspass- und Impfpasspflicht unterliegt.
Die Theaterleitung hat das Gesetz zur Einführung des Impfpasses zur Kenntnis genommen und weist ihre freundlichen Gäste darauf hin, dass sie sich strikt an die Umsetzung dieser Formalität im Kampf gegen Covid-19 halten wird.
Daher obliegt es lediglich den Zuschauern, die Karten besitzen oder diese kaufen möchten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Zugang zum Theater zu erhalten und die Show zu besuchen.
Bei ungültigem oder nicht vorzeigbarem Pass werden keine Tickets erstattet oder umgetauscht.
Diese Maßnahme ist uns auferlegt und es kann keine Ausnahme gemacht werden.
Ab dem 24. Januar ist ab dem 16. Lebensjahr der „Impfpass“ erforderlich. Eine Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 15. Februar für Personen, die bis dahin ihre erste Impfdosis erhalten haben und während des Wartens auf ihre zweite Dosis gegen Vorlage eines negatives Testzertifikat, das weniger als 24 Stunden alt ist
Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren haben gegen Vorlage eines Gesundheitspasses Zutritt zur Show, der die Möglichkeit eines PCR- oder Antigentests mit einer Dauer von weniger als 24 Stunden bietet.
Für weitere Informationen laden wir Sie ein, die Website der Regierung zu konsultieren:
https://www.temporel.fr/le-pass-vaccinal-mode-d-emploi
Bei den auf unserer Website angegebenen Preisen handelt es sich um allgemein gültige und vor Ort geltende Durchschnittspreise.
Die von bestimmten Partnern angebotenen Werbeaktionen resultieren meist aus sogenannten „Flash“-Verkäufen oder einmaligen Werbeaktionen.
In keinem Fall gilt ein von einem Netzwerk online angebotener Vorzugspreis am Schalter.
Wenn Sie online eine Werbeaktion sehen, raten wir Ihnen, diese unverzüglich wahrzunehmen.
Abhängig von den angezeigten Preisen können je nach Netzwerk und Verkaufsstelle spezifische Mietgebühren anfallen. Sie bezahlen für ihre Arbeit. Wir setzen sie unter keinen Umständen ein und können daher nicht eingreifen.
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