Eine Rückgabe oder ein Umtausch der Tickets ist nicht möglich. Jeder Platzkauf ist verbindlich und endgültig.
Eine Rückgabe oder ein Umtausch einer Eintrittskarte ist nicht möglich, es sei denn, eine Vorstellung wird abgesagt und der Veranstalter entscheidet, die Eintrittskarten zu erstatten. Im Falle einer Stornierung, Verschiebung, Unterbrechung, Änderung des Programms oder der Verbreitung erfolgt die Rückerstattung
(ausgenommen Miet- und Verwaltungsgebühren) unterliegen den ausschließlichen Bedingungen des Veranstalters.
Die Veranstaltungen erfolgen in alleiniger Verantwortung der veranstaltenden Produktion,
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist verboten (Gesetz vom 27. Juni 1919). Es werden keine Duplikate ausgestellt.
Die Show beginnt pünktlich; Sobald er anfängt, werden die Türen zum Zimmer geschlossen. Wenn Sie sich am Tag der Show verspäten, kann Ihnen je nach Produktion, die die Show organisiert, der Zutritt verweigert werden. Es können keine Rückerstattungen gewährt werden.
Falls die Produktion Nachzügler aufnimmt, müssen diese je nach Veranstaltung den Anweisungen des Produzenten Folge leisten.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund künstlerischer Einschränkungen bei bestimmten Shows möglicherweise nicht möglich ist, Nachzügler zuzulassen.
Kinder dürfen das Zimmer nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen betreten.
Kindern unter 3 Jahren ist der Zutritt zu den Pariser Veranstaltungssälen nicht gestattet, mit Ausnahme der für sie bestimmten Vorstellungen (Verordnung PP vom 01.01.1927).
Im Rahmen der Stärkung des Vigipirate-Plans werden Koffer und andere sperrige Taschen/Accessoires im Zimmer systematisch abgelehnt. Bei der Einreise können zusätzliche Kontrollen erforderlich sein.
Wer Einwände erhebt, wird systematisch abgewiesen.
Gegenstände, die eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnten, dürfen nicht in den Raum aufgenommen werden. (Beispiele: Kinderwagen, Roller, Dreirad, Fahrrad, Koffer, Einkaufstasche, Stubenwagen, Kinderwagen usw.)
Das Rauchen und Dampfen ist in der Einrichtung strengstens untersagt.
Es ist verboten, zu fotografieren, zu filmen, aufzuzeichnen, Mobiltelefone zu benutzen und die Aufführungen durch das Betreten der Bühne zu stören.
Der Zweck der Allgemeinen Verkaufsbedingungen besteht darin, die Bedingungen für den Zugang zu den Angeboten des Laurette Théâtre festzulegen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht gemäß Artikel 27 des Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978. Der Begünstigte wird darüber informiert, dass die von ihm angeforderten Informationen für die Bearbeitung seiner Bestellung erforderlich sind. Eine falsche Antwort des Internetnutzers kann zur Stornierung seiner Bestellung führen.
Alle Streitigkeiten, die nicht Gegenstand einer gütlichen Einigung sein können, werden vor Gericht gebracht.
Diese vorliegenden Bedingungen werden zwischen dem Theater einerseits und jeder Person, im Folgenden „Kunde“ genannt, andererseits geschlossen, die allein oder gemeinsam eine Sitzplatzmiete durchführt.
Jede Bestellung setzt die vorbehaltlose Annahme und Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden voraus, von denen er bestätigt, sie gelesen zu haben. Die Beziehungen zwischen dem Theater und dem Kunden regeln sich hiermit unter Ausschluss aller anderen Bedingungen.
Die abschließende Validierung mit unterstützender Zahlung gilt als Beweis für die Online-Bestellung. Diese Validierung stellt die Unterzeichnung und Annahme aller vor Ort(en) durchgeführten Vorgänge sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
Die im Verbrauchergesetzbuch vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz sehen vor, dass das Widerrufsrecht nicht für den Verkauf von Shows gilt.
Durch die Nutzung der offiziellen Website des Laurette Théâtre France akzeptiert der Internetnutzer die allgemeinen Bedingungen der Website. Sie können ohne Vorankündigung aktualisiert werden.
Bis zum Beweis des Gegenteils stellen die erfassten Daten den Nachweis aller vom Theater, der Verkaufsstelle und ihren Kunden durchgeführten Transaktionen dar.
Jede an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommene Änderung wird in diesem Dokument am Ende der Seite erwähnt.
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Zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022 um 12:35 Uhr.
Jeder Besucher, der das Lokal betritt, nimmt auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teil und hat sich an diese Vorschriften zu halten.
I-Access
Jeder Bürger, unabhängig von seinem Alter, muss im Besitz einer bezahlten Eintrittskarte, einer Einladung oder eines Dienstbarkeitsrechts sein.
Es ist keiner anderen Person gestattet, die Einrichtung zu betreten.
Der Zutritt zur Einrichtung ist für Kinder unter drei Jahren verboten (Artikel Nr. 198 der Verordnung der Pariser Polizeipräfektur vom 1. Januar 1927) für alle Vorstellungen, mit Ausnahme der Vorstellungen für Kinder, deren Zutritt ab 19 Uhr verboten ist mindestens ein Jahr, keine Rückerstattung möglich.
Darüber hinaus behält sich die Direktion das Recht vor, je nach Art der Show Kindern unter zehn Jahren den Zutritt zu verweigern, ohne dass eine Rückerstattung möglich ist, sofern keine ordnungsgemäß von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnete Freigabe vorliegt.
Zuschauer sind verpflichtet, die auf den Eintrittskarten aufgedruckten Anweisungen zu respektieren.
Zuschauer, die das Lokal betreten haben und deren Eintrittskarten am Eingang kontrolliert wurden, können das Lokal nur endgültig verlassen.
Beim Betreten und Verlassen sind alle Besucher verpflichtet, den Anweisungen des Empfangs- und Sicherheitspersonals Folge zu leisten.
Da die Vorstellung genau zu der auf der Eintrittskarte angegebenen Zeit beginnt, haben Zuspätkommende nur während einer Unterbrechung der Vorstellung und je nach Zugänglichkeit Zutritt zum Raum. Bei Shows mit nummerierten Sitzplätzen kann der Zugang zum Sitzplatz nach Showbeginn nicht mehr gewährleistet werden. Bei freier Sitzplatzreservierung bzw. freiem Zutritt berechtigt das Ticket nicht zwangsläufig zum Zugang zu einem Sitzplatz.
II- Ticketverkauf
Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte sind Sie an die internen Regelungen des Theaters gebunden. Darüber hinaus setzt es die Einhaltung der internen Regelungen voraus, die für den Veranstalter der Veranstaltung gelten, sofern diese bestehen. Durch die Einsetzbarkeit und die Mitgliedschaft wird der Kunde/Zuschauer zur Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Geschäftsordnung verpflichtet.
Zuschauern, die sich nicht an diese Hausordnung halten, kann der Zutritt zum Gelände verweigert oder des Stadions verwiesen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. Gleiches gilt bei Nichteinhaltung besonderer Bestimmungen des Veranstalters.
III- Sicherheit und Vorschriften
Grundsätzlich erfolgt die Durchführung von Veranstaltungen in alleiniger Verantwortung des Veranstalters/Produzenten.
Wenn der Veranstaltungsort oder der Organisator/Produzent der Veranstaltung es für sinnvoll erachtet, am Einlass eine Sicherheitskontrolle einzurichten, die eine Sichtkontrolle oder eine Durchsuchung des Handgepäcks und/oder eine Abtastung durch Fachpersonal erfordert, ist jeder Zuschauer dazu verpflichtet damit, es sei denn, ihnen wird der Zugang ohne mögliche Erstattung verweigert.
Verweigert der Besitzer eines unberechtigten Gegenstandes die Herausgabe, ist der Zutritt zum Zimmer untersagt, auch ohne Rückerstattung möglich.
Alle Gegenstände, die als Projektil dienen, eine Waffe darstellen oder die öffentliche Sicherheit gefährden können, insbesondere: pyrotechnische Gegenstände, Messer und scharfe Gegenstände, Plastik- und Glasflaschen, alkoholische Getränke, sind verboten. Gegenstände, deren Besitz oder Mitführen im öffentlichen Straßenverkehr verboten ist (Waffen, Betäubungsmittel etc.), können nicht in Verwahrung genommen werden. Nach ihrer Entdeckung kann eine Information an die Polizei erfolgen.
Das Rauchen und Dampfen ist in der Einrichtung strengstens untersagt. Auch der Konsum von Betäubungsmitteln ist verboten.
Dokumente, Flugblätter, Abzeichen, Abzeichen, Symbole oder Banner jeglicher Größe und Art, die einen rassistischen oder fremdenfeindlichen Charakter darstellen, sind verboten.
Tiere sind, außer in Ausnahmefällen, verboten.
Die Aktivierung von Brandschutzsystemen oder -mitteln kann nur im Bedarfsfall erfolgen. Jeder Missbrauch wird bestraft.
Der Veranstaltungsort kann jede Person, die die öffentliche Ordnung stört oder sich nicht an die Bestimmungen dieser Ordnung hält, des Veranstaltungsortes verweisen, ohne dass eine Rückerstattung möglich ist.
IV- Andere Fälle
Das Filmen, Fotografieren und Filmen in den Räumlichkeiten der Einrichtung ist strengstens untersagt.
Jegliche Werbeaktion sowie das Verteilen von Flugblättern oder Gegenständen innerhalb und um das Lokal herum bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Betreibers.
Jede Nutzung des Stromnetzes der Spielstätte durch einen Zuschauer ist untersagt. Während der Veranstaltung ist die Nutzung von Mobiltelefonen im Raum untersagt.
Getränke können ausschließlich in den „Bar“-Bereichen eingenommen werden, sofern diese vorhanden sind.
Respektvolles Verhalten gegenüber Theatermitarbeitern und Künstlern ist erforderlich.
Im Falle einer Absage einer Veranstaltung erfolgt ggf. eine Rückerstattung durch die Kaufstelle gemäß den Weisungen des Veranstalters.
Im Falle einer audiovisuellen Aufzeichnung der Veranstaltung werden die Zuschauer darauf hingewiesen, dass ihr Bild dort erscheinen kann.
Für Unterhaltungsprofis unterliegt die Einfügung eines Videos der Zustimmung des Theaters; Wir akzeptieren keine Videos, die nicht den guten Sitten entsprechen. Sie müssen über eine Genehmigung zur Nutzung der Videos verfügen und generell das Urheberrecht respektieren und daher alle Rechte zur Verbreitung der von Ihnen verwendeten und kommunizierten Elemente besitzen.
V – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Wir legen größten Wert auf den Schutz und die Achtung Ihrer Privatsphäre. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie daran erinnern:
Ihre Daten werden niemals an Dritte verkauft.
Ihre Bankdaten werden geschützt und nicht gespeichert.
Wir erinnern Sie daran, dass Transaktionen sicher sind (3D-sicher, https, Firewall, Cookies).
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Zuletzt aktualisiert am 12. Januar 2022 um 11:30 Uhr.
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